AGB Tagesfahrten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Weihrauch Uhlendorff GmbH für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018

Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Weihrauch Uhlendorff GmbH (nachfolgend WU), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Stellung von WU; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. WU erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienst­leister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. 

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen WU und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit WU getroffenen Verein­barungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. 

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertrags­verhältnis mit WU anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kun­den bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit WU ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von WU. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von WU Anwendung.

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegen­genommen.

b) Grundlage des Angebots von WU und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von WU vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mit­teilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die vom Gruppen­auftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.

2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von WU zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch WU zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. WU informiert den Kunden bei Buchung und mit der Reisebestätigung über die Abfahrtszeiten.

2.3. WU weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von WU besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. 

3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit WU, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von WU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unbe­rührt.

3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kosten­losen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit WU. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzu­mutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftrag­geber und WU vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschrie­bener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Nach Vertragsabschluss ist der Reisepreis in voller Höhe fällig.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und WU zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist WU berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Um­buchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann WU bis 14 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten WU nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kos­ten zu bezahlen.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 14 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit WU gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. 

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kos­ten verursachen.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von WU zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl WU zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

b) WU hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die WU durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig un­terlässt.

7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit WU nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, werden die folgenden Entschädigungspauschalen fällig:

Bei Stornierung bis 5 Tage vor Reiseantritt: kostenlos

Bei späterem Rücktritt: 50 % Stornokosten

Eine Ausnahme hierbei sind unsere Tagesfahrten mit Arrangement (z. B. Eintrittskarten, Mahlzeiten, etc.). Hier ist der kostenlose Rücktritt nur bis 21 Tage vor Antritt der Fahrt möglich. Danach fallen 75% des Reisepreises als Stornokosten an. Sind im Reisepreis Eintrittskarten enthalten, werden diese bei Stornierung voll berechnet und bei eventuellem Weiterverkauf entsprechend zurückerstattet.

7.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. WU hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die WU durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leis­tung sind jedoch von WU an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, WU nachzuweisen, dass WU überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstan­den ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

7.5. WU behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit WU nachweist, dass WU wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht WU einen solchen Anspruch geltend, so ist WU verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwen­dungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 

7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündi­gungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von WU sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

8. Haftung von WU; Versicherungen

8.1. Eine Haftung von WU für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausge­schlossen, soweit ein Schaden von WU nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

8.2. WU haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflicht­verletzung von WU ursächlich oder mitursächlich war.

8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

9. Rücktritt von WU wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1. WU kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch WU muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

b) WU hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu ver­weisen.

c) WU ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindest­teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von WU später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. WU kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kün­digen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von WU nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.2. Kündigt WU, so behält WU den Anspruch auf den Leistungspreis; WU muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die WU aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und WU findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann WU nur am Sitz von WU verklagen.

11.2. Für Klagen von WU gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Aus­land haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WU vereinbart.

11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkom­men, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und WU anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

11.4. WU weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass WU nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für WU verpflichtend würde, informiert WU die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. WU weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-StreitbeilegungsPlattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

 

© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018

Veranstalter der Tagesfahrten ist:

Weihrauch Uhlendorff GmbH
Dipl.-Betriebswirt Horst Weihrauch
Registergericht Göttingen HRB 130078
Matthias-Grünewald-Str. 32-34
37154 Northeim
(0 55 51) 9 75 00
(0 55 51) 97 50 99
info@weihrauch-uhlendorff.de 

 

Weihrauch Uhlendorff GmbH

Matthias Grünewald Strasse 32-34
37154 Northeim
Deutschland

Tel.: +49 (0)5551-97500
Fax: +49 (0)5551-975099

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